Scheidungskostenrechner

Anzahl der unterhaltsberechtigten Kinder

Anzahl der Rentenversicherungen* beider Ehegatten

Weitere Angaben

Gegenstandswert Ehesache ?
Gemeinsames Einkommen:
Abzug Kinder (250 € pro Kind)
wird verdreifacht
3x
Hinweis: Der gesetzliche Mindestwert für eine Scheidung beträgt:
3.000,00 €
Gegenstandswert Versorgungsausgleich * ?
je Rentenversicherung
10% vom Gegenstandswert Ehesache:
x
jedoch mindestens 1.000 €
Gegenstandswert gesamt

Ihr Ergebnis ohne Reduzierung

Gerichtskosten
Ihre ungefähren Anwaltskosten

 

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Die Rechtsanwaltsgebühren werden nur für einen Rechtsanwalt und die Gerichtskosten für beide Ehepartner berechnet. Für den Fall, dass beide Eheleute jeweils einen Anwalt beauftragen, fallen die Anwaltskosten zwei Mal an. Für die Durchführung einer einvernehmlichen Scheidung ist nur die Beauftragung eines Rechtsanwaltes erforderlich.
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