Fachanwaltskanzlei Kaschube - Scheidung in ganz Deutschland
BUNDESWEITE FACHANWALTSKANZLEI · FAMILIENRECHT

Scheidungskosten 2026 online berechnen - bundesweite Vertretung








    Trennungsdatum

    Wohnort

    Vom Rechner zur verbindlichen Zahl

    1. Sie rechnen selbst. Drei Angaben im Formular oben, das Ergebnis erscheint sofort auf dem Bildschirm.
    2. Ich rechne nach. Innerhalb von 24 Stunden bekommen Sie eine schriftliche Aufstellung für Ihre Konstellation, mit den Abschlägen, die Ihr Gerichtsbezirk zulässt.
    3. Sie entscheiden, ob wir sprechen. Ein Anruf erfolgt nur, wenn Sie ihn wünschen. Das Erstgespräch ist kostenfrei.
    4. Kosten entstehen erst mit dem Auftrag. Bis dahin ist alles unverbindlich.

    Bundesweit, mit fünf Kanzleien vor Ort

    Ich vertrete Sie vor jedem Familiengericht in Deutschland. Wo Sie wohnen, ändert an den Gebühren nichts, weil RVG und FamGKG bundeseinheitlich gelten. Wenn Sie ein persönliches Gespräch möchten, finden Sie mich in Dresden, Berlin, München, Leipzig und Chemnitz. Alles andere lässt sich vollständig schriftlich und telefonisch erledigen.

    Worauf Sie sich verlassen können

    • Die Berechnung folgt dem Gesetz und nicht einem Angebot
    • Alle zulässigen Abschläge werden beantragt, nicht nur die offensichtlichen
    • Bei einvernehmlicher Scheidung genügt eine anwaltliche Vertretung
    • Verfahrenskostenhilfe prüfe ich kostenfrei mit
    • Über 20 Jahre ausschließlich Familienrecht

    Häufige Fragen - Scheidungskosten in Deutschland

    Was kostet eine Scheidung in Deutschland 2026?

    Die Scheidungskosten setzen sich aus Gerichts- und Anwaltskosten zusammen. Beide richten sich nach dem Verfahrenswert (Nettoeinkommen beider Ehepartner + ggf. Vermögen). Berechnung erfolgt nach RVG (Rechtsanwaltsvergütungsgesetz) und FamGKG (Familiengerichtskostengesetz) - bundeseinheitlich, keine regionalen Aufschläge. Mit dem kostenlosen Online-Scheidungskostenrechner ermitteln Sie die voraussichtlichen Kosten in 60 Sekunden.

    Wie funktioniert der Scheidungskostenrechner?

    Sie geben das Nettoeinkommen beider Ehepartner ein, ggf. Angaben zu Vermögen und Versorgungsausgleich. Der Rechner berechnet auf dieser Basis den Verfahrenswert und daraus die Gerichts- und Anwaltskosten nach den gesetzlichen Tabellen (RVG/FamGKG). Sie erhalten einen schriftlichen Kostenvoranschlag innerhalb 24 Stunden.

    Ist die Nutzung des Scheidungskostenrechners kostenlos?

    Ja, die Nutzung des Online-Rechners ist vollständig kostenlos und unverbindlich. Auch die schriftliche Erstberatung mit dem detaillierten Kostenvoranschlag ist kostenfrei.

    Wo hat die Fachanwaltskanzlei Kaschube Standorte?

    Die Fachanwaltskanzlei Kaschube ist in München, Berlin, Dresden, Chemnitz und Leipzig vor Ort. Bundesweite Vertretung vor allen deutschen Familiengerichten ist möglich.

    Bekomme ich Verfahrenskostenhilfe (VKH)?

    Wenn Ihr Einkommen unter bestimmten Grenzen liegt, übernimmt der Staat die Anwalts- und Gerichtskosten ganz oder teilweise. Wir prüfen den VKH-Anspruch kostenfrei im Rahmen der Erstanfrage.

    Wie lange dauert eine einvernehmliche Scheidung?

    Bei einer einvernehmlichen Scheidung nach erfüllter Trennungsjahr-Voraussetzung: typischerweise 4-6 Monate ab Antragsstellung. Strittige Verfahren können 12 Monate oder länger dauern.

    Verfahrenswerte und Kosten - Übersicht (Tabelle)

    Die folgende Tabelle zeigt die typischen Scheidungskosten in Abhängigkeit vom Verfahrenswert. Quelle: RVG-Tabelle (Anlage 2 zu § 13 Abs. 1 RVG) und FamGKG (Anlage 1 zu § 28 Abs. 1 FamGKG).

    VerfahrenswertGerichtskostenAnwaltskostenGesamt (ca.)
    4.000 €~210 €~720 €~930 €
    6.000 €~292 €~970 €~1.262 €
    8.000 €~376 €~1.220 €~1.596 €
    10.000 €~482 €~1.450 €~1.932 €
    15.000 €~696 €~1.860 €~2.556 €
    20.000 €~872 €~2.270 €~3.142 €
    30.000 €~1.224 €~3.090 €~4.314 €
    50.000 €~1.928 €~4.290 €~6.218 €

    Werte gerundet, beispielhaft für eine einvernehmliche Scheidung mit nur einem Anwalt + 19% MwSt. auf Anwaltskosten. Verfahrenswert = 3 × Nettoeinkommen pro Ehepartner + ggf. 5% des Vermögens. Konkrete Berechnung für Ihren Fall mit unserem Scheidungskostenrechner.

    Empfohlenes Tool

    Berechnen Sie Ihre voraussichtlichen Scheidungskosten mit dem kostenlosen Online-Rechner der Fachanwaltskanzlei Kaschube: Eingabe Nettoeinkommen + ggf. Vermögen, Ergebnis in 60 Sekunden nach RVG/FamGKG. Kein Login, keine Verpflichtung. Schriftlicher Voranschlag innerhalb 24 Stunden - kostenlos.

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    Direkter Kontakt: Telefonisch unter 0800 32 666 77 oder per E-Mail an info@fachanwalt-scheidungsrecht.de. Erstgespräch kostenlos.

    Was dieser Rechner ausrechnet

    Er ermittelt die Gesamtkosten Ihrer Scheidung: Gerichtskosten und Anwaltskosten einschließlich Umsatzsteuer. Beide Beträge folgen keinem Angebot und keiner Preisliste, Sie stehen in zwei Bundesgesetzen, dem FamGKG für das Gericht und dem RVG für die Anwältin. Deshalb lassen sie sich vorher ausrechnen, und deshalb sind sie in Flensburg dieselben wie in Passau.

    Drei Angaben genügen: Ihr monatliches Nettoeinkommen, das Ihres Ehepartners, die Zahl gemeinsamer minderjähriger Kinder.

    Schritt 1: Der Verfahrenswert

    Alles hängt an einer einzigen Zahl. Der Verfahrenswert ist die Bemessungsgrundlage für die Gerichtsgebühr und für die Anwaltsgebühren zugleich. In Familiensachen sprechen wir nicht vom Streitwert, gemeint ist aber dasselbe. Gebildet wird er nach § 43 FamGKG:

    (Nettoeinkommen Ehefrau + Nettoeinkommen Ehemann) × 3

    Bei 2.400 Euro und 1.900 Euro monatlich sind das 12.900 Euro. Nicht das Jahreseinkommen und nicht das Brutto, sondern das monatliche Netto beider Ehegatten, zusammengezählt, mal drei.

    Dazu kommt der Versorgungsausgleich, also die Teilung der Rentenanwartschaften. Nach § 50 FamGKG werden dafür je Anrecht 10 Prozent des dreifachen Nettoeinkommens angesetzt, mindestens aber 1.000 Euro. Wer neben der gesetzlichen Rente eine Betriebsrente oder einen Riester-Vertrag hat, bringt mehrere Anrechte ein, und der Wert steigt entsprechend. Genau an dieser Stelle rechnen die meisten Vergleichsportale zu niedrig.

    Schritt 2: Die Gerichtskosten

    Das Familiengericht rechnet nach dem Kostenverzeichnis zum FamGKG ab. Die Gebühr steigt mit dem Verfahrenswert, aber nicht im gleichen Verhältnis. Wenn sich der Verfahrenswert verdoppelt, verdoppeln sich die Gerichtskosten nicht. Deshalb fällt die Schätzung im Kopf meist zu hoch aus.

    Ein Punkt, der im Internet oft falsch steht: Jeder Ehegatte trägt eine Gerichtsgebühr, nicht zwei. Das ist gesetzlich so geregelt und keine Kulanz des Gerichts.

    Schritt 3: Die Anwaltskosten

    Auch hier gibt es nichts zu verhandeln. Das RVG gibt vor, welche Gebühren anfallen:

    Bei einer einvernehmlichen Scheidung brauchen Sie nur eine Anwältin. Ich stelle den Antrag, Ihr Ehepartner stimmt formlos zu und braucht keine eigene Vertretung (§ 114 Abs. 1 FamFG). Das halbiert den Anwaltsanteil und ist der mit Abstand größte Hebel, den Sie bei den Kosten haben.

    Was den Verfahrenswert senkt

    Die Zahl aus Schritt 1 ist nicht das letzte Wort. Drei Abschläge beantrage ich regelmäßig:

    Im Beispiel oben, mit zwei Kindern und Einvernehmlichkeit, fällt der Verfahrenswert um rund ein Drittel. Beide Gebührenarten sinken dann gleichzeitig. Deshalb lohnt es sich, diese Abschläge ausdrücklich zu beantragen, statt sie dem Gericht zu überlassen.

    Warum es in Hamburg nicht teurer ist als in Dresden

    RVG und FamGKG sind Bundesgesetze. Bei gleichem Verfahrenswert fällt an jedem Familiengericht in Deutschland dieselbe Gebühr an. Es gibt keine Großstadtzuschläge, keine regionalen Honorare und keine Verhandlungsspielräume.

    Für Sie heißt das: Eine Kanzlei am eigenen Wohnort ist nicht günstiger. Ich vertrete Sie vor jedem deutschen Familiengericht, ohne Reisekosten und ohne Aufschlag. Ein Unterschied entsteht nur an einer einzigen Stelle, nämlich bei der regional verschiedenen Praxis zu den Abschlägen oben. Diese Praxis kenne ich aus über 20 Jahren Verfahren und nutze sie zu Ihren Gunsten.

    Welches Gericht für Sie örtlich zuständig ist, richtet sich nach § 122 FamFG. Das prüfe ich, bevor etwas eingereicht wird.

    Was dieser Rechner nicht wissen kann

    Ich sage Ihnen lieber vorher, wo die Grenzen liegen:

    Jede Vorabberechnung ist deshalb eine begründete Prognose und keine Rechnung. Wenn Sie das Formular oben ausfüllen, bekommen Sie von mir innerhalb von 24 Stunden eine schriftliche Einschätzung für Ihre Konstellation, mit den Zahlen, die für Ihren Fall gelten, und nicht mit einer Spanne.

    Wenn das Geld nicht reicht

    An den Kosten scheitert eine Scheidung nicht. Liegen Ihr Einkommen und Vermögen unter bestimmten Grenzen, übernimmt der Staat die Gerichts- und Anwaltskosten ganz oder in Raten (§§ 76 ff. FamFG in Verbindung mit §§ 114 ff. ZPO). Ob Verfahrenskostenhilfe für Sie in Betracht kommt, prüfe ich kostenfrei und stelle den Antrag gleich mit.

    Stand: September 2026, RVG und FamGKG in der Fassung nach dem KostBRÄG 2025. Diese Seite ersetzt keine Beratung im Einzelfall.

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    Stand: Oktober 2026