Scheidungskostenrechner

Anzahl der unterhaltsberechtigten Kinder

Anzahl der Rentenversicherungen* beider Ehegatten

Weitere Angaben

Gegenstandswert Ehesache ?
Gemeinsames Einkommen:
Abzug Kinder (250 € pro Kind)
wird verdreifacht
3x
Hinweis: Der gesetzliche Mindestwert für eine Scheidung beträgt:
3.000,00 €
Gegenstandswert Versorgungsausgleich * ?
je Rentenversicherung
10% vom Gegenstandswert Ehesache:
x
jedoch mindestens 1.000 €
Gegenstandswert gesamt

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* Erklärung Rentenausgleich: Der Versorgungsausgleich ist der wichtigste Bestandteil des deutschen Familienrechts im Zusammenhang mit der Ehescheidung. Der Ausgleich bezieht sich auf die Aufteilung der Rentenansprüche (Rentenpunkte bzw. Versicherungen) im Falle einer Scheidung. Es soll sichergestellt sein, dass beide Ehepartner im Alter finanziell abgesichert sind.
Für den Versorgungsausgleich gibt es spezielle Regelungen im Versorgungsausgleichsgesetz (VersAusglG).
Es gibt verschiedene Arten von Rentenansprüchen, die beim Versorgungsausgleich berücksichtigt werden müssen. Dazu gehören die gesetzliche Rentenversicherung, die betriebliche Altersversorgung, die Beamtenversorgung sowie private Rentenversicherungen.Die Höhe des Versorgungsausgleichs wird anhand eines Punktesystems festgelegt. Dabei werden innerhalb der Ehezeit erworbenen Rentenanwartschaften berechnet und in einen sogenannten Wertausgleich umgerechnet. Dieser Wertausgleich wird dann halbiert und auf beide Ehepartner verteilt. Es kann jedoch vorkommen, dass der Versorgungsausgleich unbillig ist, beispielsweise wenn einer der Ehepartner aufgrund von Krankheit oder Behinderung keine ausreichende Altersversorgung hat. In diesem Fall kann das Gericht den Versorgungsausgleich auch reduzieren oder ganz aufheben. Insgesamt ist der Versorgungsausgleich ein komplexes Thema, das bei einer Scheidung unbedingt berücksichtigt werden muss. Eine sorgfältige Berechnung und Beratung kann dabei helfen, eine gerechte Aufteilung der Rentenanwartschaften zu erzielen und für eine ausreichende finanzielle Absicherung beider Ehepartner im Alter zu sorgen.
Erklärung Verfahrenswert: Der Verfahrenswert unter Berücksichtigung der Vermögens- und Einkommens­verhältnisse der Ehegatten bestimmt. Für die Einkommens­verhältnisse ist das letzte erzielte Nettoeinkommen der letzten drei Monaten der Ehegatten abzgl. der Freibeträge für jedes Kind von 250 Euro einzusetzen (§43 FamGKG). Der Verfahrenswert bei einer Scheidung darf nicht unter 3.000 Euro und nicht über 1.000.000 Euro angenommen werden.
Quellenangaben für das Thema Scheidungskosten:
RA Kaschube Fachanwaltskanzlei Familienrecht

Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) – Verfahren in Scheidungssachen und Folgesachen (Juris und Bundesministerium der Justiz)

Wikipedia – Scheidung

Linksammlung/collection of links:
Scheidungskostentabelle mit Beispielrechnung Tipps Ehescheidung Downloads (Düsseldorfer Tabelle 2023, Prozesskostenhilfe/Verfahrenskostenhilfe

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