Scheidung mit Haus
Was passiert bei einer Scheidung mit dem gemeinsamen Haus?
Das Haus wird im Scheidungsverfahren nicht automatisch mitverhandelt. Es gehört zum Zugewinnausgleich — und der findet nur statt, wenn ein Ehegatte ihn beantragt. Meist einigen sich die Eheleute außergerichtlich: Verkauf, Auszahlung des anderen oder gemeinsames Halten.
Erhöht das Haus die Scheidungskosten?
Ja — aber weniger, als die meisten befürchten. Vermögen fließt in den Verfahrenswert ein: Die Rechtsprechung setzt üblicherweise 5 % des Vermögens oberhalb eines Freibetrags an (die Freibeträge variieren je nach Oberlandesgericht). Ein Haus mit 200.000 € Wert über dem Freibetrag erhöht den Verfahrenswert also um etwa 10.000 € — nicht um 200.000 €.
Rechnen Sie es selbst durch — tragen Sie den Immobilienwert einfach im Rechner ein:
Die drei üblichen Wege
- Verkauf und Teilung des Erlöses. Der sauberste Schnitt. Achtung: laufende Zinsbindung — eine Vorfälligkeitsentschädigung kann teuer werden.
- Ein Ehegatte zahlt den anderen aus. Er übernimmt Haus und Darlehen. Die Bank muss zustimmen — das ist die eigentliche Hürde.
- Gemeinsam halten (z. B. bis die Kinder aus der Schule sind). Funktioniert nur, wenn das Verhältnis trägt. Regeln Sie es schriftlich.
Die Teilungsversteigerung ist die teuerste Lösung. Wenn sich niemand einigt, kann jeder Miteigentümer sie beantragen — das Haus wird dann meist deutlich unter Wert verkauft. Vermeiden Sie das, wenn irgend möglich. Eine Einigung ist fast immer besser als das, was das Gericht am Ende macht.
Zuletzt juristisch geprüft am 14.07.2026 von Antje Kaschube, Fachanwältin für Familienrecht. Rechtsgrundlagen: BGB, FamFG, FamGKG, RVG, VersAusglG.