Wofür Sie hier schreiben sollten
Dieses Portal rechnet Scheidungskosten aus. Entsprechend ist dieses Formular gedacht: für einen konkreten Kostenvoranschlag und für Rückfragen zu einer Berechnung, die Sie hier gemacht haben und die Ihnen zu hoch, zu niedrig oder unplausibel erscheint.
Sie bekommen eine Aufstellung, die Gerichtskosten und Anwaltskosten getrennt ausweist, den zugrunde gelegten Verfahrenswert nennt und die Abschläge benennt, die ich beantragen würde. Wo ein Posten unsicher ist, steht das als Spanne dabei und nicht als scheinbar genaue Zahl. Das kostet Sie nichts und verpflichtet Sie zu nichts.
Diese Angaben brauche ich
Je vollständiger diese Liste, desto belastbarer die Zahl. Schätzungen genügen, Nachweise brauche ich für eine Berechnung nicht.
- Die beiden monatlichen Nettoeinkommen. Netto, nicht brutto, und monatlich, nicht jährlich. Maßgeblich sind die drei Monate vor einer Einreichung.
- Die Zahl gemeinsamer minderjähriger Kinder. Sie begründen den Abschlag auf den Verfahrenswert.
- Die voraussichtliche Zahl der Rentenanrechte auf beiden Seiten. Gesetzliche Rente je Ehegatte, dazu jede Betriebsrente, Direktversicherung, private Rentenversicherung, jedes Versorgungswerk und jede Beamtenversorgung. Dieser Punkt entscheidet am häufigsten darüber, ob eine Prognose am Ende stimmt.
- Nennenswertes Vermögen. Bei einer Immobilie: Verkehrswert und Restdarlehen, denn nur die Differenz zählt.
- Das Trennungsdatum, soweit bekannt.
- Ob Einigkeit besteht. Das ist die Frage mit der größten Wirkung auf den Betrag.
Wenn Sie einen dieser Punkte nicht wissen, schreiben Sie es dazu. Ich rechne dann mit einer Spanne, statt eine Zahl zu erfinden.
Schreiben Sie mir
Häufige Rückfragen zur Kostenberechnung
Warum weicht Ihre Zahl von der eines Vergleichsportals ab?
Fast immer am Versorgungsausgleich. Er läuft von Amts wegen mit, erhöht den Verfahrenswert je Anrecht und wird in vielen Onlinerechnern zu niedrig angesetzt oder ganz weggelassen. Nennen Sie mir die Zahl der Anrechte, dann lässt sich die Differenz in einem Satz erklären.
Können Sie mir einen Festpreis nennen?
Nein, und niemand kann das seriös. Die Gebühren ergeben sich aus dem Verfahrenswert, und den setzt das Gericht fest, nicht die Kanzlei. Was ich Ihnen nennen kann, ist eine Berechnung nach den amtlichen Tabellen mit dem Wert, den ich beantragen werde, und eine Angabe dazu, wo Abweichungen möglich sind.
Rechnen Sie auch die Variante mit zwei Anwälten?
Ja, und ich empfehle es. Erst der Vergleich beider Zahlen zeigt, worüber Sie eigentlich entscheiden, wenn Sie überlegen, ob der zustimmende Ehegatte eigene Vertretung braucht.
Ich bin der zustimmende Ehegatte. Lohnt sich eine Anfrage für mich?
Ja. Auch wer keinen eigenen Anwalt beauftragt, trägt die halben Gerichtskosten und hat deshalb ein Interesse daran, dass der Verfahrenswert stimmt. Und wenn Sie auf Versorgungsausgleich oder nachehelichen Unterhalt verzichten sollen, gehört der Wert dessen, worauf Sie verzichten, ausgerechnet, bevor Sie unterschreiben.
Wie schnell bekomme ich eine Antwort?
Eine Kostenberechnung erstelle ich zeitnah nach Eingang Ihrer Angaben. Sind die Angaben vollständig, geht es schneller. Fehlt etwas, frage ich nach, und das kostet einen zusätzlichen Umlauf.
Telefonisch
Erreichbar unter 0800 32 666 77, montags bis freitags von 09:00 bis 18:00 Uhr. Rückruf auf Wunsch. Für eine Kostenauskunft am Telefon halten Sie am besten die Angaben aus der Liste oben bereit, dann geht es in wenigen Minuten.
Was Sie zurückbekommen
- den Verfahrenswert, den ich ansetzen würde, mit Herleitung,
- die Gerichtskosten als eigenen Betrag,
- die Anwaltskosten als eigenen Betrag, einschließlich Auslagenpauschale und Umsatzsteuer,
- die Abschläge, die ich beantragen würde, und ihre Begründung,
- eine Angabe dazu, welche Posten noch von den Auskünften der Versorgungsträger abhängen,
- wenn es sich anbietet, eine zweite Variante zum Vergleich, etwa mit und ohne streitige Folgesache.
Was Sie nicht bekommen: eine besonders niedrige Zahl, die später nicht hält. Die Gebühren sind gesetzlich festgelegt, und eine Prognose, die einen Posten weglässt, hilft niemandem.
Rückfragen zu einer Berechnung
Wenn ein Ergebnis auf diesem Portal nicht zu einer Zahl passt, die Ihnen anderswo genannt wurde, schreiben Sie mir beide Zahlen. In den allermeisten Fällen liegt die Abweichung an einem der vier üblichen Punkte: fehlende Gerichtskosten, fehlende Umsatzsteuer, fehlender Versorgungsausgleich oder fehlende Terminsgebühr. Welcher es ist, lässt sich meist in einer kurzen Nachricht klären.
Vertraulichkeit
Ihre Angaben behandle ich vertraulich. Eine Kostenberechnung begründet noch kein Mandat und verpflichtet Sie zu nichts. Wenn sich aus Ihrer Schilderung ergibt, dass Sie mich gar nicht brauchen, etwa weil Sie der zustimmende Ehegatte in einem unstreitigen Verfahren sind, sage ich Ihnen das ebenfalls.
Antje Kaschube, Rechtsanwältin und Fachanwältin für Familienrecht, Königstraße 18, 01097 Dresden, Telefon 0351 27181200.