Was kostet eine Scheidung?
Was kostet eine Scheidung in Deutschland?
Eine einvernehmliche Scheidung kostet typischerweise zwischen 1.200 € und 3.500 € — Gericht und Anwalt zusammen. Bei einem gemeinsamen Nettoeinkommen von 4.300 € und einem Kind sind es exakt 2.978,75 €. Der Betrag hängt allein vom Verfahrenswert ab (§ 43 FamGKG) und ist gesetzlich festgelegt.
| Nettoeinkommen (beide zusammen) | Kinder | Gesamtkosten |
|---|---|---|
| 2.000 € | 0 | 1.865 € |
| 3.000 € | 1 | 2.308 € |
| 4.300 € | 1 | 2.979 € |
| 6.000 € | 2 | 3.426 € |
| kein Einkommen (Mindestwert) | — | ca. 1.197 € |
Was kostet Ihre Scheidung? Rechnen Sie nach.
Die Gebühren sind gesetzlich festgelegt (RVG, FamGKG). Kein Anwalt darf weniger verlangen (§ 49b Abs. 1 BRAO). Sie erfahren hier vorab, was auf Sie zukommt — mit jedem Rechenschritt.
Unverbindliche Berechnung nach den amtlichen Tabellen (Anlage 2 RVG, Anlage 2 FamGKG). Verbindlich ist der vom Gericht festgesetzte Verfahrenswert. Vermögensfreibeträge und Kinderabzüge folgen der Praxis der Oberlandesgerichte und können regional abweichen.
Warum kostet eine Scheidung überhaupt Geld?
Weil zwei Institutionen arbeiten: das Familiengericht (es prüft, entscheidet und führt den Versorgungsausgleich durch) und Ihr Anwalt (er stellt den Antrag — ohne Anwalt nimmt das Gericht ihn nicht an, § 114 Abs. 1 FamFG). Beide Gebühren sind gesetzlich fixiert. Niemand kann sie unterschreiten (§ 49b Abs. 1 BRAO).
Wer zahlt die Scheidung?
Die Gerichtskosten teilen sich die Eheleute in der Regel hälftig — das Gericht hebt die Kosten gegeneinander auf (§ 150 Abs. 1 FamFG). Die Anwaltskosten schuldet zunächst derjenige, der den Anwalt beauftragt hat. In der Praxis vereinbaren viele Paare, auch diese zu teilen — schließlich profitieren beide von dem einen Anwalt.
Zuletzt juristisch geprüft am 14.07.2026 von Antje Kaschube, Fachanwältin für Familienrecht. Rechtsgrundlagen: BGB, FamFG, FamGKG, RVG, VersAusglG.