Online-Scheidung: Sie wissen vorher, was sie kostet
Eine Scheidung ist schwer genug. Die Kosten sollten wenigstens keine Überraschung sein. Deshalb machen wir das, was sonst niemand tut: Wir zeigen Ihnen die Zahlen, bevor Sie uns beauftragen.
Was kostet eine Online-Scheidung?
Eine einvernehmliche Scheidung kostet in Deutschland typischerweise zwischen 1.200 € und 3.500 € (Anwalt und Gericht zusammen). Der genaue Betrag hängt allein vom Verfahrenswert ab — also vom Nettoeinkommen beider Ehegatten. Die Gebühren sind gesetzlich festgelegt (RVG, FamGKG).
Beispiel: Verdienen Sie 2.500 € netto und Ihr Partner 1.800 €, haben Sie ein Kind und kein nennenswertes Vermögen, dann kostet Ihre Scheidung 2.978,75 € — davon 688,00 € Gerichtskosten und 2.290,75 € Anwaltskosten. Rechnen Sie es selbst nach:
Warum keine Kanzlei billiger sein kann als wir — und keine teurer
Das ist kein Werbespruch, sondern Gesetz. § 49b Abs. 1 BRAO verbietet es Anwälten, in gerichtlichen Verfahren weniger als die gesetzlichen Gebühren zu verlangen. Die Anwaltsgebühren einer Scheidung ergeben sich zwingend aus dem Verfahrenswert (§ 43 FamGKG) und der Gebührentabelle (Anlage 2 RVG).
Wenn eine Kanzlei mit „besonders günstig“ wirbt, meint sie also entweder etwas anderes — oder sie verschweigt Ihnen etwas. Der Preis ist bei allen gleich. Der Unterschied liegt darin, wie gut Sie betreut werden — und ob man Ihnen vorher sagt, woran Sie sind.
So läuft Ihre Scheidung ab
- Kosten berechnen. Sie sehen sofort, was auf Sie zukommt — unverbindlich, ohne Daten anzugeben.
- Antrag online ausfüllen. Etwa 10 Minuten. Sie brauchen die Heiratsurkunde (kann nachgereicht werden).
- Wir prüfen und reichen ein. Sie erhalten den fertigen Scheidungsantrag vorab zur Freigabe.
- Das Gericht stellt zu. Ihr Ehepartner wird angehört. Der Versorgungsausgleich wird geprüft.
- Ein kurzer Termin. Meist 10–20 Minuten. Beide Ehegatten müssen persönlich erscheinen.
- Der Beschluss. Verzichten beide auf Rechtsmittel, ist die Scheidung sofort rechtskräftig.
Wichtig: „Online“ bedeutet, dass die gesamte Vorbereitung digital läuft — kein Kanzleibesuch, kein Papierkram. Zum Gerichtstermin müssen Sie trotzdem persönlich erscheinen (§ 128 FamFG). Wer Ihnen eine Scheidung ganz ohne Termin verspricht, sagt nicht die Wahrheit.
Sie brauchen nur einen Anwalt — nicht zwei
Sind Sie sich einig, muss nur der antragstellende Ehegatte anwaltlich vertreten sein (§ 114 Abs. 1 FamFG). Ihr Partner stimmt der Scheidung einfach zu und braucht keinen eigenen Anwalt. Das halbiert die Anwaltskosten. Wir sagen Ihnen ehrlich, wann das für Sie geht — und wann Sie besser einen eigenen Anwalt hätten.
Die häufigsten Fragen
Muss ich wirklich ein Trennungsjahr abwarten?
In aller Regel ja (§ 1565 Abs. 2 BGB). Nach einem Jahr Trennung und bei beiderseitiger Zustimmung vermutet das Gesetz, dass die Ehe gescheitert ist (§ 1566 Abs. 1 BGB). Ausnahmen gibt es nur bei unzumutbarer Härte. Wann eine Scheidung ohne Trennungsjahr möglich ist →
Kann ich das Trennungsjahr in der gemeinsamen Wohnung verbringen?
Ja. Getrenntleben setzt keine getrennte Wohnung voraus (§ 1567 Abs. 1 BGB) — wohl aber eine vollständige Trennung von „Tisch und Bett“: getrennte Schlafzimmer, keine gemeinsame Haushaltsführung, kein gemeinsames Wirtschaften. Alles zum Trennungsjahr →
Was ist, wenn ich mir die Scheidung nicht leisten kann?
Dann übernimmt der Staat die Kosten — ganz oder teilweise. Das nennt sich Verfahrenskostenhilfe (§§ 76 ff. FamFG i. V. m. §§ 114 ff. ZPO). Es ist kein Almosen, sondern Ihr Recht. Verfahrenskostenhilfe beantragen →
Zuletzt juristisch geprüft am 14.07.2026 von Antje Kaschube, Fachanwältin für Familienrecht. Rechtsgrundlagen: BGB, FamFG, FamGKG, RVG, VersAusglG.