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Startseite/Scheidung Online/Wie kann ich mich schnell und günstig scheiden lassen?

Wie kann ich mich schnell und günstig scheiden lassen?

12. April 2026

Eine schnelle und günstige Scheidung ist kein Widerspruch – wenn Sie einige Grundregeln beachten. Als Fachanwältin für Familienrecht zeige ich Ihnen die wichtigsten Hebel, um Zeit und Geld zu sparen.

1. Einvernehmliche Scheidung wählen

Der mit Abstand wirksamste Hebel für eine schnelle und günstige Scheidung ist die Einvernehmlichkeit. Wenn beide Ehegatten der Scheidung zustimmen und sich über alle Folgesachen einigen, wird unwiderlegbar vermutet, dass die Ehe gescheitert ist (§ 1566 Abs. 1 BGB). Das spart Zeit, weil keine streitigen Verhandlungen geführt werden müssen, und Geld, weil nur ein Anwalt benötigt wird.

2. Nur einen Anwalt beauftragen

Bei einer einvernehmlichen Scheidung genügt ein einziger Rechtsanwalt für den antragstellenden Ehegatten (§ 114 Abs. 1 FamFG). Der andere Ehegatte stimmt dem Antrag ohne eigenen Anwalt zu. Dadurch sparen Sie die gesamten Anwaltskosten einer zweiten Vertretung – bei einem Verfahrenswert von 12.000 € sind das rund 1.500 € Ersparnis.

3. Verfahrenswert reduzieren lassen

Der Verfahrenswert bestimmt die Höhe aller Gebühren. Er berechnet sich aus dem dreifachen Nettoeinkommen beider Ehegatten (§ 43 Abs. 1 FamGKG). Bei einer einvernehmlichen Scheidung kann das Gericht den Verfahrenswert auf Antrag um bis zu 30 % reduzieren. Wir stellen diesen Antrag bei jeder einvernehmlichen Scheidung.

4. Folgesachen außergerichtlich regeln

Jede Folgesache, die vor Gericht verhandelt wird – Unterhalt (§§ 1569 ff. BGB), Zugewinnausgleich (§§ 1373 ff. BGB), Sorgerecht (§§ 1626 ff. BGB) –, erhöht den Verfahrenswert und damit die Kosten erheblich. Regeln Sie alle Punkte vorab in einer Scheidungsfolgenvereinbarung. Nur der Versorgungsausgleich wird vom Gericht von Amts wegen durchgeführt (§ 1 VersAusglG).

5. Versorgungsausgleich beschleunigen

Der Versorgungsausgleich ist oft der zeitintensivste Teil des Verfahrens: Die Rentenversicherungsträger benötigen 3–6 Monate für ihre Auskünfte. Beschleunigen Sie den Prozess, indem Sie frühzeitig – noch im Trennungsjahr – Ihre Rentenkonten klären lassen (Formular V0100 bei der Deutschen Rentenversicherung). Bei Ehen unter drei Jahren entfällt der Versorgungsausgleich, sofern kein Ehegatte ihn beantragt (§ 3 Abs. 3 VersAusglG).

6. Online-Scheidung nutzen

Bei einer Online-Scheidung erfolgt die gesamte Kommunikation zwischen Mandant und Anwalt digital – per E-Mail, Telefon oder Videokonferenz. Das spart Anfahrtswege und ermöglicht eine schnellere Bearbeitung. Der Scheidungsantrag wird elektronisch über das besondere Anwaltspostfach (beA) eingereicht – in der Regel innerhalb von 24 Stunden nach Auftragserteilung.

7. Verfahrenskostenhilfe prüfen

Wenn Sie die Scheidungskosten nicht aufbringen können, haben Sie möglicherweise Anspruch auf Verfahrenskostenhilfe (§§ 76 ff. FamFG i.V.m. §§ 114 ff. ZPO). Bei Bewilligung übernimmt die Staatskasse die gesamten Gerichts- und Anwaltskosten. Alternativ besteht ein Anspruch auf Verfahrenskostenvorschuss gegen den Ehegatten (§ 1360a Abs. 4 BGB).

Zusammenfassung – So wird Ihre Scheidung schnell und günstig:
✓ Einvernehmliche Scheidung mit nur einem Anwalt
✓ Alle Folgesachen vorab regeln
✓ Verfahrenswert um 30 % reduzieren lassen
✓ Rentenkonten frühzeitig klären
✓ Online-Scheidung für schnelle Bearbeitung
✓ VKH prüfen bei geringem Einkommen

Fazit von Fachanwältin Antje Kaschube

Eine schnelle und günstige Scheidung ist in den meisten Fällen möglich – vorausgesetzt, Sie handeln einvernehmlich und lassen sich frühzeitig beraten. Nutzen Sie unsere kostenfreie Ersteinschätzung, um Ihre individuellen Kosten und den voraussichtlichen Zeitrahmen zu erfahren.

Rechtsquellen

  • § 1565 BGB – Scheitern der Ehe
  • § 1566 Abs. 1 BGB – Vermutung bei einvernehmlicher Scheidung
  • § 114 Abs. 1 FamFG – Anwaltszwang
  • § 43 FamGKG – Verfahrenswert in Ehesachen
  • § 3 Abs. 3 VersAusglG – Kurzehen
  • §§ 76 ff. FamFG, §§ 114 ff. ZPO – Verfahrenskostenhilfe
  • § 1360a Abs. 4 BGB – Verfahrenskostenvorschuss

© 2026 Antje Kaschube – Fachanwältin für Familienrecht | Ehe-Scheidung-Online.de
Alle Angaben ohne Gewähr. Dieser Beitrag ersetzt keine individuelle Rechtsberatung.

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Über die Autorin
Antje Kaschube
Fachanwältin für Familienrecht
Rechtsanwältin · Fachanwältin für Familienrecht · Mitglied RAK Sachsen & RAK Berlin

Antje Kaschube ist seit 2005 als Rechtsanwältin und Fachanwältin für Familienrecht zugelassen und hat in dieser Zeit über 2500 Familienrechts-Mandate – schwerpunktmäßig Scheidungen, Unterhalt und Vermögensauseinandersetzungen – persönlich begleitet. Sie ist Mitglied der Rechtsanwaltskammern Sachsen und Berlin und führt die Fachanwaltskanzlei Kaschube an den Standorten Dresden, München, Berlin, Leipzig und Chemnitz.

Veröffentlicht: 12.04.2026 · Aktualisiert: 12.04.2026 · Profil & Kontakt →
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