Scheidung ohne Trennungsjahr
Ist eine Scheidung ohne Trennungsjahr möglich?
Nur ausnahmsweise. Nach § 1565 Abs. 2 BGB muss die Fortsetzung der Ehe für den Antragsteller eine unzumutbare Härte darstellen — und zwar aus Gründen, die in der Person des anderen Ehegatten liegen. Die Gerichte legen das sehr streng aus.
Gründe, die Gerichte anerkennen
- Schwere körperliche Gewalt oder ernsthafte Bedrohung
- Schwerer Alkohol- oder Drogenmissbrauch mit Gefährdung der Familie
- Schwere Straftaten gegen den Ehegatten oder die Kinder
- Zeugung eines Kindes mit einem Dritten während der Ehe (in Teilen der Rechtsprechung)
Gründe, die NICHT reichen
Das ist der Teil, den Ihnen sonst niemand ehrlich sagt:
- Ein neuer Partner — auf beiden Seiten. Auch nicht, wenn Sie bereits zusammenziehen.
- „Wir haben uns auseinandergelebt.“
- Streit, auch heftiger und dauerhafter Streit.
- Beide sind sich einig und wollen es schnell hinter sich bringen.
Wichtig zu verstehen: Selbst wenn beide Ehegatten sofort geschieden werden wollen, geht es ohne Trennungsjahr nicht. Der Härtefall ist keine Abkürzung für Eilige — er schützt Menschen in ernsten Notlagen.
Wenn Sie in Gefahr sind
Bei Gewalt in der Ehe ist die Scheidung nicht Ihr dringendstes Problem. Das Gewaltschutzgesetz erlaubt eine Wohnungszuweisung und ein Näherungsverbot binnen Tagen (§§ 1, 2 GewSchG) — unabhängig von der Scheidung. Sprechen Sie uns an; das lässt sich sofort einleiten. Das bundesweite Hilfetelefon Gewalt gegen Frauen ist rund um die Uhr kostenfrei erreichbar: 116 016.
Zuletzt juristisch geprüft am 14.07.2026 von Antje Kaschube, Fachanwältin für Familienrecht. Rechtsgrundlagen: BGB, FamFG, FamGKG, RVG, VersAusglG.