Scheidung einreichen
Wie reiche ich die Scheidung ein?
Der Scheidungsantrag wird von einem Anwalt beim zuständigen Familiengericht eingereicht (§ 114 Abs. 1 FamFG). Sie brauchen dafür: die Heiratsurkunde, Angaben zu Einkommen und Kindern sowie das Trennungsdatum. Die Vorbereitung dauert online etwa 10 Minuten.
Was Sie brauchen
- Heiratsurkunde (im Stammbuch; sonst Abschrift beim Standesamt) — kann nachgereicht werden
- Geburtsurkunden gemeinsamer minderjähriger Kinder
- Trennungsdatum — schreiben Sie es sich auf, es wird im Termin gefragt
- Ungefähre Nettoeinkommen beider Ehegatten (keine Nachweise nötig)
- Rentenversicherungsnummern beider (für den Versorgungsausgleich)
Wann Sie einreichen sollten
Der wichtigste Praxistipp: Sie können den Antrag schon vor Ablauf des Trennungsjahres einreichen. Bis zum Gerichtstermin ist das Jahr ohnehin um — und die Bearbeitungszeit des Gerichts (Kostenrechnung, Zustellung, Versorgungsausgleich) läuft parallel. Das spart Ihnen leicht zwei bis drei Monate.
Zuletzt juristisch geprüft am 14.07.2026 von Antje Kaschube, Fachanwältin für Familienrecht. Rechtsgrundlagen: BGB, FamFG, FamGKG, RVG, VersAusglG.