Online-Scheidung in Berlin
Welches Familiengericht ist in Berlin für meine Scheidung zuständig?
Familiengericht Pankow, Kreuzberg oder Schöneberg — je nach Wohnbezirk. Entscheidend ist Ihr Wohnort — nicht der Ort, an dem Sie geheiratet haben (§ 122 FamFG).
Ihr zuständiges Gericht
Für die Bezirke Mitte, Pankow, Tiergarten und Wedding: Amtsgericht Pankow. Für Charlottenburg, Lichtenberg, Neukölln, Spandau und Kreuzberg: Amtsgericht Kreuzberg. Für den eigenen Bezirk: Amtsgericht Schöneberg.
Berlin ist der einzige Ort mit einer bundesweiten Sonderzuständigkeit: Leben beide Ehegatten im Ausland, ist immer das Amtsgericht Berlin-Schöneberg zuständig (§ 122 Nr. 6 FamFG). Wenn Sie ausgewandert sind, ist Berlin also Ihr Gericht — egal wo Sie geheiratet haben.
So bestimmt sich die Zuständigkeit (§ 122 FamFG)
- Leben gemeinsame minderjährige Kinder bei einem Ehegatten? Dann entscheidet das Gericht am Wohnort der Kinder.
- Keine Kinder, beide noch im selben Gerichtsbezirk? Dann dieses Gericht.
- Getrennte Bezirke? Dann das Gericht des letzten gemeinsamen Wohnorts — sofern einer von beiden dort noch wohnt.
- Sonst: das Gericht am Wohnort des Antragsgegners.
Wir sind bundesweit zugelassen und führen Ihr Verfahren vor jedem Familiengericht in Deutschland — auch in Berlin, ohne Reisekosten für Sie. Zum Termin müssen nur Sie erscheinen, nicht wir gemeinsam anreisen.
Was Ihre Scheidung in Berlin kostet
Die Kosten sind bundesweit identisch — sie hängen ausschließlich vom Verfahrenswert ab (§ 43 FamGKG), nicht vom Ort. Eine Scheidung in Berlin kostet also genauso viel wie überall sonst. Rechnen Sie es nach:
Zuletzt juristisch geprüft am 14.07.2026 von Antje Kaschube, Fachanwältin für Familienrecht. Rechtsgrundlagen: BGB, FamFG, FamGKG, RVG, VersAusglG.