So läuft Ihre Scheidung ab
Wie lange dauert eine Scheidung?
Eine einvernehmliche Scheidung dauert ab Einreichung des Antrags typischerweise vier bis neun Monate. Den größten Teil der Zeit beansprucht der Versorgungsausgleich: Die Rentenversicherungsträger brauchen meist drei bis sechs Monate für ihre Auskünfte.
| Schritt | Was passiert | Dauer |
|---|---|---|
| 1. Antrag | Wir erstellen den Scheidungsantrag und reichen ihn beim zuständigen Familiengericht ein. | 1–2 Wochen |
| 2. Gerichtskostenvorschuss | Das Gericht schickt die Rechnung. Erst nach Zahlung geht es weiter. | 2–4 Wochen |
| 3. Zustellung | Der Antrag wird Ihrem Ehepartner zugestellt. Er kann zustimmen (ohne eigenen Anwalt). | 2–4 Wochen |
| 4. Versorgungsausgleich | Beide füllen Formulare aus, die Rentenversicherungen berechnen die Anrechte. | 3–6 Monate |
| 5. Termin | Kurze Anhörung beider Ehegatten beim Familiengericht. | 10–20 Minuten |
| 6. Rechtskraft | Verzichten beide im Termin auf Rechtsmittel, ist die Scheidung sofort rechtskräftig. Sonst nach einem Monat. | sofort oder 1 Monat |
Was im Gerichtstermin passiert
Der Termin ist kürzer und unspektakulärer, als die meisten befürchten. Der Richter stellt beiden Ehegatten im Wesentlichen drei Fragen: Seit wann leben Sie getrennt? Wollen Sie geschieden werden? Stimmen Sie der Scheidung zu? Dann verkündet er den Beschluss. Es gibt keine Schuldfrage, keine Zeugen, keine Verhandlung über Ihr Privatleben.
Beide müssen persönlich erscheinen (§ 128 Abs. 1 FamFG). Eine Scheidung „komplett online ohne Termin“ existiert in Deutschland nicht — auch wenn manche Anbieter das so klingen lassen. Videoverhandlungen sind seit der Reform 2024 zwar grundsätzlich möglich (§ 128a ZPO), in Scheidungssachen aber weiterhin die Ausnahme.
Wie Sie es beschleunigen
- Antrag kurz vor Ablauf des Trennungsjahres einreichen — die Bearbeitungszeit des Gerichts läuft dann parallel.
- Die Formulare zum Versorgungsausgleich sofort ausfüllen. Das ist der häufigste Grund für Verzögerungen.
- Den Gerichtskostenvorschuss umgehend zahlen. Vorher passiert nichts.
- Folgesachen außergerichtlich klären — jede streitige Folgesache verlängert das Verfahren um Monate.
Zuletzt juristisch geprüft am 14.07.2026 von Antje Kaschube, Fachanwältin für Familienrecht. Rechtsgrundlagen: BGB, FamFG, FamGKG, RVG, VersAusglG.