Scheidungskosten Beispiel
- Streitwertreduzierung bis zu 30 % durch Reduzierungsantrag
- Freibetrag für minderjährige Kinder in Höhe von 750 EUR
- 50 % Anwaltskosten sparen bei einverständlicher Scheidung durch Kostenteilung
Als Beispiel Eheleute mit 2 minderjährigen Kindern:
| Ehefrau: | 1.000,- | monatliches Nettoeinkommen |
| Ehemann: | 1.400,- | monatliches Nettoeinkommen |
| Gesamteinkommen: | 2.400,- | monatliches Nettogesamteinkommen |
| Gesamteinkommen X 3 | 7.200,- | Streitwert Einkommen |
+
| Versorgungsausgleich Mindeststreitwert* | 1.000,- | Erläuterung zum Streitwert des Versorgungsausgleichs finden Sie unten * |
ergibt gesamt:
| Streitwert Scheidungsverfahrenim obigen Beispiel | 8.200,- | Die Scheidungskosten würden sich ohne Reduzierung auf insgesamt auf 1.721,58 EUR belaufen (1.359,58 Rechtsanwaltkosten und 362 EUR Gerichtskosten, 181 EUR pro Gerichtsgebühr) |
Reduzierungensmöglichkeiten bei Ihrer Scheidung
Der Streitwert der Scheidung kann für jedes minderjährige gemeinschaftliche Kind um jeweils 750 EUR reduziert werden, dh. das zusammengerechnete monatliche Einkommen der Eheleute wird monatlich um 250 EUR reduziert, damit der Streitwert insgesamt um 750 EUR verringert, für 2 minderjährige Kinder um 1.500 EUR.
Im obigen Beispiel kann der Streitwert der Scheidung von 7.200 EUR auf 5.700 EUR reduziert werden.
Bei einer einvernehmlichen Scheidung oder eine Trennungszeit von über 3 Jahren ist eine weitere Reduzierung des Streitwerts von bis zu 30 % möglich. Hierzu ist ein entsprechender Reduzierungsantrag bei dem Gericht zu stellen, welchen wir beantragen. Die Gewährung liegt im Ermessen des Gerichts. In dem im obigen Beispiel liegt der reduzierte Streitwert dann nur noch bei 4.990,00 EUR (3.990 EUR reduzierter Streitwert Scheidung + 1.000 EUR Mindeststreitwert Versorgungsausgleich*).
| Reduzierter Streitwert beispielhaft bei einer einverständlichen Online Scheidung4.990,00 EUR | Die Anwaltskosten würden sich im obigen Bespiel bei Gewährung der Reduzierung auf nur noch 919,28 EUR, die Gerichtkosten auf 242 EUR belaufen. |
Die Rechtsanwaltskosten im obigen Bespiel bei Gewährung der Reduzierungen betragen nur noch 919,28 EUR, die Gerichtskosten (2 Gerichtsgebühren) 242 EUR, wobei jeder Ehegatte 1 Gebühr zu zahlen hätte in Höhe von 121 EUR, Kosten insgesamt 1.161,28 EUR.
Im obigen Beispiel können die Ehegatten damit durch Streitwertreduzierungen 440,30 EUR Rechtsanwaltskosten und 60 EUR Gerichtskosten pro Gerichtsgebühr sparen.
Bei einer einverständlichen Scheidung benötigen Sie nur einen Anwalt, denn die Zustimmungserklärung zum Scheidungsantrag kann der andere Ehegatte ohne Anwalt abgeben. Die Kosten des Anwalts können sich die Ehegatten intern teilen, so dass jeder Ehegatte im obigen Beispiel nur noch 459,64 EUR Rechtsanwaltskosten zahlt.
Im obigen Beispiel können die Ehegatten bei ihrer einvernehmlichen Scheidung ca. 959 EUR an Scheidungskosten sparen.
Fordern Sie jetzt unverbindlich Ihren persönlichen Kostenvoranschlag für Ihre Scheidung online an und wir werden Ihnen Ihre konkreten Sparmöglichkeiten aufzeigen.
Bis zu einem Streitwert von insgesamt 4.000,- Euro kommt in der Regel die Gewährung von Verfahrenskostenhilfe bzw. Prozesskostenhilfe in Betracht, bei mehreren Kindern und/oder hohen Schulden evtl. auch bei einem höheren Streitwert. In diesem Fall werden die Scheidungskosten durch die Staatskasse gezahlt, so dass für Sie bei ratenfreier Gewährung weder Anwaltskosten, noch Gerichtskosten anfallen.
Die Scheidung wäre bei ratenfreier Bewilligung für Sie kostenlos.
Das Gericht kann Ihre persönlichen Verhältnisse innerhalb von 4 Jahren ab Gewährung der Verfahrenskostenhilfe nochmals prüfen.
Falls Sie Verfahrenskostenhilfe in Anspruch nehmen wollen, werden wir dies für Sie selbstverständlich beim Gericht beantragen. Bitte füllen Sie hierzu das Formular (Verfahrenskostenhilfe, Prozesskostenhilfe) aus und lassen uns dies zukommen. Dieses übersenden wir Ihnen bereits per email, wenn wir aus Ihren Angaben im Scheidungsformular erkennen können, dass ein niedriges Einkommen besteht. Alternativ finden Sie das Formular auch Formulare als Download im Downloadbereich.
Ein Informationstelefonat mit einem Anwalt löst normalerweise keine Anwaltskosten aus.
Eine Übersicht der Scheidungskosten entsprechend den Streitwertstufen finden Sie im folgenden.
Scheidungskostentabelle inklusive Auslagen und die gesetzliche Mehrwertsteuer von derzeit 19 %
| bei einem Streitwert bis: | Gerichtsgebühren | Anwaltskosten |
| 3.000,- Euro | 178,- Euro | 586,08 Euro |
| 3.500,- Euro | 194,- Euro | 669,38 Euro |
| 4.000,- Euro | 210,- Euro | 752,68 Euro |
| 4.500,- Euro | 226,- Euro | 835,98 Euro |
| 5.000,- Euro | 242,- Euro | 919,28 Euro |
| 6.000,- Euro | 272,- Euro | 1.029,35 Euro |
| 7.000,- Euro | 302,- Euro | 1.039,43 Euro |
| 8.000,- Euro | 332,- Euro | 1.249,50 Euro |
| 9.000,- Euro | 362,- Euro | 1.359,58 Euro |
| 10.000,- Euro | 392,- Euro | 1.469,65 Euro |
| 13.000,- Euro | 438,- Euro | 1.588,65 Euro |
| 16.000,- Euro | 484,- Euro | 1.707,65 Euro |
| 19.000,- Euro | 530,- Euro | 1.826,65 Euro |
* Der Mindeststreitwert für den Versorgunsausgleich wird gewöhnlich durch die Gerichte angesetzt, wenn die Ehegatten den Versorgungsausgleich nicht durchführen, entweder weil die Ehedauer unter drei Jahren ist, und der Versorgungsausgleich dann idR nicht durchgeführt wird oder weil die Eheleute wechselseitig auf die Durchführung verzichten.
Bei Durchführung des Versorgungsausgleichs wird für jede Versorgungsanwartschaft 10 % vom Streitwert der Scheidung durch das Gericht angesetzt, mindestens jedoch 1.000 EUR.
